Voraussetzungen für eine Solaranlage
Wer sich mit der Planung einer Solaranlage beschäftigt, benötigt zunächst eine geeignete Fläche. Anschließend ist zu prüfen, ob die Bedingungen am Standort einen wirtschaftlichen Betrieb der Anlage gewährleisten. Ist soweit alles in Ordnung kann mit der konkreten Planung begonnen werden. Der Ratgeber zeigt, welche Voraussetzungen erfüllt sein sollten, damit die Solaranlage alle Möglichkeiten optimal ausschöpfen kann.
Solaranlagen für Privathaushalte und Gewerbe
Solaranlagen sind nicht nur für Besitzer von Ein- und Mehrfamilienhäusern eine interessante Sache. Auch Unternehmen können hiervon profitieren. Insbesondere für Firmen mit großen Dachflächen ergibt sich ein hohes Potenzial. Aufgrund des zumeist sehr hohen Verbrauchs lässt sich bei den Stromkosten einiges einsparen. Die hohen Investitionen können wie bei Privatpersonen durch Förderprogramme reduziert werden. Zudem können Betriebe die auf Solarstrom setzen mit einem positiven Image werben.
Anforderungen für die Dachfläche
Solaranlagen können auf nahezu allen Arten von Dächern installiert werden. Auf den weitverbreiteten Schrägdächern werden die Module einfach parallel zur Eindeckung montiert. Die ursprüngliche Eindeckung bleibt dabei unverändert. Alternativ ist bei Schrägdächern auch eine Indach-Montage möglich. Bei dieser Variante schließen die Module mit der Dachdeckung ab und ersetzt diese teilweise. Nachteil dabei sind die höheren Kosten sowie eine um etwa 5 Prozent reduzierte Leistung. Bei einem Neubau kann das Dach auch komplett aus Solarmodulen bestehen.
Die Art der Dachbedeckung hat nur einen geringen Einfluss auf die Solaranlage. Aufdachdeckungen sind bei allen Varianten möglich. Unterschiede gibt es nur bei den verwendeten Halterungen. Die Indach-Montage kann mit Ausnahme von Schilfdächern ebenfalls bei allen Bedeckungsarten genutzt werden.
Bei Flachdächern werden die Solarmodule auf Metallrahmen montiert. Dies hat unter anderem den Vorteil, dass es keine Vorgaben bezüglich Himmelsrichtung und Neigungswinkel gibt. Die Module können somit individuell ausgerichtet werden.
Wer über kein eigenes Dach verfügt kann ebenfalls von den Vorteilen einer Solaranlage profitieren. So können sich Mieter beispielsweise zu einer Betreibergesellschaft zusammenschließen. Die passenden Dachflächen können oftmals bei der Kommune angemietet werden.
Standortanforderungen der Solaranlage
Ist die Frage nach einer möglichen Aufstellfläche geklärt, müssen die Standortbedingungen geprüft werden. Hierbei sind alle Faktoren welche sich auf die Wirtschaftlichkeit einer Solaranlage auswirken zu berücksichtigen.
Hierzu gehören: Globalstrahlung, Dachneigung, Dachausrichtung, Verschattung
Mit Globalstrahlung wird die innerhalb eines bestimmten Zeitraums auf einen Quadratmeter auftreffende Strahlungsmenge bezeichnet. Zumeist erfolgt die Angabe pro Jahr. Wie hoch die Globalstrahlung ausfällt, hängt in der Regel von Standort, Tages- und Jahreszeit sowie den Wetterverhältnissen ab.
Bei der Planung einer Solaranlage ist die Globalstrahlung pro Jahr eine wichtige Ausgangsgröße. Deutschlandweit liegt der durchschnittliche Wert bei ca. 1.050 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2*a). Zu beachten ist dabei ein Nord-Süd-Gefälle. In Norddeutschland werden Werte zwischen 900 und 1.000 kWh/m2*a. Im Süden ist je nach Region eine Globalstrahlung von bis zu 1.200 kWh/m2*a zu erreichen. Es gibt also einen Unterschied von rund 20 Prozent.
Ein weiteres wichtiges Kriterium bei Schrägdächern ist die Dachneigung. Bei einer Neigung von etwa 30 Grad kann die Sonne im rechten Winkel einstrahlen, wodurch die Solarzellen optimal arbeiten können. Abweichungen von 20 Prozent sind stellen kein besonderes Problem dar. Die Leistung sinkt dabei lediglich um etwa 5 Prozent ab. Die Mehrzahl der Schrägdächer sind deshalb sehr gut geeignet. Zu beachten ist, dass sich die Bahn der Sonne im Laufe eines Jahres ändert. Mithilfe von Nachführsystemen werden die Module immer optimal zur Sonne ausgerichtet.
In Verbindung mit der Dachneigung spielt auch die Ausrichtung des Daches eine Rolle. Im Idealfall zeigt das Dach nach Süden, kleinere Abweichungen stellen jedoch kein Problem dar. Bei einer Abweichung von 45 Prozent, wenn das Dach also nach Südwest bzw. Südost ausgerichtet ist, liegen die Einbußen bei nur 5 Prozent. Selbst bei einer reinen West- oder Ostausrichtung können noch ordentliche Erträge erzielt werden. Die Minderung beträgt rund 20 Prozent, was sich durch eine größere Fläche oftmals wieder ausgleichen lässt.
Ein Faktor, der sehr oft unterschätzt wird, ist die Verschattung. Werfen Bäume oder andere Gebäude regelmäßig Schatten, muss die Anlage besonders genau geplant werden. Der Schatten mindert die Leistung des gesamten betroffenen Teils, sodass es sinnvoll sein kann, in bestimmten Bereichen keine Module zu montieren.
Die Installation einer Solaranlage stellt für die Dachkonstruktion immer eine gewisse Belastung dar. Deshalb sollte das Dach vorab immer durch einen geprüften Statiker oder Architekten untersucht werden. Hierzu werden die Baupläne des betreffenden Gebäudes sowie die ursprünglich erstellten Statikunterlagen benötigt. Liegen die erforderlichen Unterlagen nicht mehr vor kann unter Umständen das Bauamt oder das mit der Bauausführung beauftragte Unternehmen weiterhelfen. Je nach Aufwand der Untersuchung muss mit Kosten zwischen 300 Euro und 1.000 Euro gerechnet werden. Wie hoch die zusätzliche Last ausfällt, hängt immer von der Art des Montagegestells und der eingesetzten Module ab
Belastung bei einem Schrägdach:
etwa 16 bis 24 kg/m2
Belastung bei einem Flachdach:
Ohne Dachdurchdringung ca. 7 bis 12 kg/m2
Mit Dachdurchdringung ca. 18 bis 30 kg/m2
Mit Wanne, je nach Gebäudehöhe, ca. 30 bis 120 kg/qm
Die Verantwortung für eine ausreichende Statik liegt immer beim Betreiber der Solaranlage und nicht beim installierenden Unternehmen. In den meisten Fällen ist eine Prüfung der Statik im Angebotspreis enthalten.
Eine grundsätzliche Genehmigungspflicht für Solaranlagen gibt es nicht. Dies gilt sowohl für die Konstruktion auf Dächern wie auch an Außenfassaden. Die Solaranlage fällt unter die Kategorie „bauliche Anlagen“, deren Bestimmungen in den Bauordnungen der Länder geregelt sind.
Bei denkmalgeschützten Häusern ist generell eine Genehmigung erforderlich. Sofern das Gebäude durch die Solaranlage nicht beschädigt wird, erfolgt die Ausstellung durch die Behörden des zuständigen Bundeslandes. Örtliche Bebauungspläne können ebenfalls einer Solaranlage entgegenstehen. In einigen Bundesländern sind Solaranlagen die aus dem Gebäude herausragen immer Genehmigungspflicht.
Freilandanlagen verändern das Landschaftsbild und bedürfen somit grundsätzlich einer Genehmigung. Eingriffe in die Natur müssen immer durch die Bauordnung gedeckt sein. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Baum gefällt wird, um eine Verschattung zu vermeiden. Hier legen in der Regel die Gemeinden bestimmte Grenzen fest. Bei Bäumen mit einem Durchmesser von mehr als 10 cm ist zumeist eine Genehmigung erforderlich. Wer gegen diese Auflagen verstößt, muss mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro rechnen.