Solarvergütung – Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen
Die Einspeisevergütung auch bekannt unter dem Begriff Solarvergütung ist eine staatlich festgelegte Vergütung von eingespeistem Strom. Sie dient in erster Linie dazu die Einspeisung von Stromerzeugnissen in das regionale Netz zu fördern.
Bei der Einspeisevergütung handelt es sich um ein Mindestpreissystem. Investoren gibt die Einspeisevergütung (Solarvergütung) Sicherheit in der Planung. Die Einspeisevergütung ist degressiv gestaltet. Degressiv bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Vergütung des eingespeisten Stroms jährlich um einen bestimmten Prozentsatz verringert wird.
Das Modell der degressiven Vergütung basiert auf der Erschaffung eines künstlich erzeugten Kostendrucks. Anbieter von geförderten Anlagen werden gezwungen nicht nur kostengünstiger zu produzieren, sondern auch effizienter und nachhaltiger. Das erklärte Ziel dazu ist langfristig angelegt. Neue Technologien sollen zukünftig auch ohne Hilfen oder Förderungen am Markt bestehen können.
Das eigentliche Erfolgsgeheimnis des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sehen die Sozialwissenschaftler Weert Canzler und Andreas Knie in der Kombination einer garantierten Einspeisevergütung mit dem Planungsvorgang und der damit verbundenen Planungssicherheit.
Was bedeutet das für Sie?
Ihr Unternehmen wird einmal energetisch komplett durchleuchtet. Dabei wird herausgearbeitet, wo Sie Einsparpotentiale haben oder durch Veränderung Energie sparen und den CO2 – Ausstoß reduzieren können.
Einspeisevergütung (Solarvergütung) für Photovoltaikanlagen
Die Einspeisevergütung oder Solarvergütung für Photovoltaikanlagen das Jahr 2016 betreffend ist derzeit stabil. Eine monatliche Kürzung der Einspeisevergütung – wie es in den letzten Jahren noch Gang und Gebe war – gibt es nicht mehr.
Wer seine Solaranlage im Januar dieses Jahres in Betrieb genommen hat kann bei einer Dachanlage auf Wohngebäuden und einer Anlage mit einer Nennleistung bis 10 kWp mit einer Einspeisevergütung von 12,31 Cent/kWh rechnen. Bei einer Dachanlage auf Wohngebäuden mit einer Nennleistung zwischen 10 kWp bis 40 kWp kann eine Einspeisevergütung von 11,97 Cent/kWp erwirtschaftet werden. Bei größeren Dachanlagen auf Wohngebäuden mit einer Nennleistung zwischen 40 kWp und 100 kWp wird eine Einspeisevergütung in Höhe von 10,71 Cent/kWp gezahlt.
Die Einspeisevergütung von Dachanlagen auf Nichtwohngebäuden oder Freiflächenanlagen mit einer Nennleistung von bis zu 100 kWp wird für Anlagen, welche im Januar in Betrieb genommen wurden derzeit mit 8,53 Cent/kWp vergütet.
Für Betreiber einer Photovoltaikanlage, welche ihre Anlage im Februar 2016 oder März dieses Jahres in Betrieb genommen haben gibt es derzeit keinerlei Kürzungsbeträge gegenüber dem Vormonat.
Wichtig
Wird eine bestehende Photovoltaikanlage erweitert und mit der alten Anlage vergütungsbezogen miteinander verschmolzen, werden die Erträge der neuen Anlage mit der aktuell gültigen Einspeisevergütung vergütet. Eine Vergütung der Erträge mit den damalig gültigen Vergütungssätzen ist nicht möglich.
Solaranlagen ab 100 kWp ohne Einspeisevergütung
Photovoltaikneuanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 100 kWp werden nicht mehr mit einer Einspeisevergütung vergütet. Die bisherige Höchstgrenze zur Gewährung der Einspeisevergütung lag bisher bei 10.000 kWp. Bei Neuanlagen jeglicher Art mit einer Nennleistung von mehr als 100 kWp werden aktuell mit einer Förderung, der sogenannten „Markprämie“ bezuschusst. Im Gegenzug sind Betreiber jedoch dazu verpflichtet einen Direktvermarkter zur Vermarktung des erzeugten und eingespeisten Stroms zu beauftragen.
Auch das altbewährte Marktintegrationsmodell wurde wieder abgeschafft. Für Anlagenbetreiber bedeutet das, dass Neuanlagen wieder für die gesamte eingespeiste Strommenge, welche über das Jahr produziert wurde, die aktuell gültige Einspeisevergütung erhalten.
Die monatliche Einspeisevergütung, welche kontinuierlich seit August 2014 sinkt, sinkt weiter, jedoch nicht mehr ganz so schnell. Die Einspeisevergütung sinkt monatlich derzeit um 0,5 Prozent. Bisher war es 1 Prozent bezogen auf die Einspeisevergütung des Vormonats. Die Voraussetzung zur weiteren Kürzung ist, dass der Zubau im Jahr an Photovoltaikanlagenleistungen künftig zwischen 2.400 und 2.600 Megawatt liegt. Beträgt der jährliche Zubau mehr als 2.600 Megawatt wird die Einspeisevergütung zukünftig stärker gekürzt als die aktuell gültigen 0,5 Prozent. Liegt der jährliche Zubau unterhalb der 2.400 Megawatt-Grenze wird die aktuell gültige Einspeisevergütung weniger stark gekürzt.
Die jeweiligen Anpassungen erfolgen quartalsweise zum 01. Januar, 01. April, 01. Juli sowie zum 01. Oktober und sind für das darauffolgende Quartal gültig.
Der Eigenverbrauch von Solarstrom ist nach wie vor vergütungsfrei. Lediglich für Betreiber, welche ihre Photovoltaikanlage zwischen dem 01.01.2009 und dem 31.12.2012 in Betrieb genommen haben, bleibt die bisher bestehende Eigenverbrauchsvergütung weiterhin gültig.
Als Neu gilt weiterhin, dass auf jede selbst verbrauchte Kilowattstunde Strom, welche mittels einer selbstbetriebenen Photovoltaikanlage generiert wird, eine Abgabe gezahlt werden muss. Bis Ende des Jahres 2015 betrug diese Abgabe pro selbstverbrauchter Kilowattstunde 30 Prozent der gültigen EEG Umlage, was wiederum einen derzeitigen Betrag von 1,87 Cent/kWp entspricht.
Für das aktuelle Jahr 2016 wurde die Abgabe entsprechend erhöht und beträgt derzeit 35 Prozent der gültigen EEG Umlage, was einem derzeitigen Betrag von 2,18 Cent/kWp entspricht. Ab dem Jahr 2017 wird die Abgabe auf 40 Prozent der gültigen EEG Umlage erhöht. Sie beträgt zum derzeitigen Zeitpunkt 2,50 Cent/kWp.
Die Anpassung der Abgabensätze wird rückwirkend berechnet und gilt für alle Neuanlagen, welche ab dem 01. August 2014 in Betrieb genommen wurden. Von der Abgaberegelung auf den Eigenverbrauch befreit gelten alle Anlagen, welche eine Nennleistung von weniger als 10 kWp aufweisen sowie Inselanlagen und Bestandsanlagen, welche vor dem 01.08.2014 in Betrieb genommen wurden. Sowie alle Anlagen, welche bereits vor dem 01. August 2014 den selbst erzeugten Strom selbst verbraucht haben.
2012 wurden in 20 europäischen Staaten Einspeisevergütungen für die Erschaffung erneuerbarer Energien eingeführt. Im Vergleich dazu waren andere Modelle der Förderung für erneuerbare Energien wie beispielsweise die Quotenregelung oder das klassische Modell der Abschreibung deutlich weniger verbreitet. Die Online-Datenbank des Bundesumweltministeriums gibt einen detaillierten Einblick über die Höhe der jeweiligen Einspeisevergütung.
Das wohl bekannteste Beispiel für Deutschland stellt das Erneuerbare-Energien-Gesetz dar. Es beinhaltet die Regeln, welche zu einer Einspeisevergütung berechtigen. Weltweit dient dieses Gesetz als Anschauungsbeispiel für den Aus- und Aufbau der alternativen Stromerzeugung. Seine solide geprägte Grundstruktur wurde bereits Anfang 2012 von 65 Staaten und 27 Bundesstaaten und Provinzen übernommen. Damit stellt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) der weltweit am weitesten verbreitete Mechanismus zur Förderung alternativer Energieerzeugung dar. Der Vorgänger des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) war das 1990 beschlossene Stromeinspeisegesetz. Mit diesem wurden Elektrizitätsunternehmen erstmals in Deutschland verpflichtet, elektrische Energien aus regenerativen Umwandlungsprozessen abzunehmen und entsprechend zu vergüten.
Mit der darauffolgenden EEG-Novelle im Jahr 2014 wurde eine Einspeisevergütung auf Ausschreibungsverfahren geplant. Die daraus resultierende Kostenersparnis wurde als Hauptgrund für diese Umstellung des Fördergrundsatzes angeführt. Leider trat bei der ersten durchgeführten Ausschreibungsrunde im Jahr 2015 der gegenteilige Effekt auf. Die über die Ausschreibungen ermittelten Preise bewegten sich in einem deutlich höheren Niveau als die bisher gezahlten festen Einspeisevergütungen.
Als effektivster Fördermechanismus zum Ausbau erneuerbarer Energien galt die Einspeisevergütung. Zahlreiche Studien belegen, dass Staaten, welche auf die Auszahlung einer Einspeisevergütung setzen, niedrigere Förderkosten sowie einen starken Zubau erneuerbarer Energien verzeichnen konnten. Staaten, welche hingegen auf andere Fördermodelle setzen, erzielen genau das Gegenteil. Erfahrene Wissenschaftler sind sich einig, dass sich eine Einspeisevergütung sogar in zweierlei Hinsicht bezahlt macht.
So herrscht eine starke Übereinstimmung darüber, dass die Einspeisevergütung nicht nur effektiver ist, sondern auch langfristig günstiger als die auf Quoten basierenden Fördersysteme. Staaten wie Deutschland, Spanien und Dänemark konnten auf diese Art und Weise (Bereitstellung einer Einspeisevergütung) im Vergleich zu anderen Staaten den Ausbau der erneuerbaren Energien erfolgreicher gestalten. Staaten, welche hingegen auf die Quotenregelung gesetzt haben wie beispielsweise Italien oder Großbritannien waren im Wesentlicheren weniger erfolgreich. Länder wie Japan und China, welche bisher auf die quotenregulierte Regelung gesetzt haben, setzen mittlerweile ebenso auf die Einspeisevergütung.
Gut aufeinander abgestimmte Einspeisevergütungsmodelle schaffen bei Betreibern zudem Sicherheit in Bezug auf die Investition sowie auf die Lebensdauer einer Anlage. Sie prognostizieren zudem die Stabilität des Einkommens. Weiterhin senkt das Modell der Einspeisevergütung die Kosten, denn Betreiber können sich zu günstigeren Konditionen die Investitionssumme leihen, als es hingegen bei unsicheren Einkommensflüssen der Fall ist. Genau aus diesem Aspekt reduziert sich auch der Bedarf nach hohen Kapitalrenditen.
Die Attraktivität einer Einspeisevergütung gegenüber Marktprämienmodellen ist sogar für Investoren mit niedriger Förderhöhe gegeben. Risikoaverse Investoren sind bereit eine niedrigere Rendite in Kauf zu nehmen, wenn sie im Gegenzug mit einer sicheren fixen Einspeisevergütung rechnen können. Auch der technologische Fortschritt wird durch eine fixe Einspeisevergütung gefördert, was wiederum dazu führt, dass sich die Kosten weiter senken.