Solarförderung
Solarförderung ©Animaflora-PicsStock/depositphotos.com

Solarenergie wird als saubere Energiequelle eingestuft und entsprechend vielfältig gefördert. Innerhalb der verschiedenen Förderprogramme wird zwischen Solarstrom und Solarwärme unterschieden.

Förderung Photovoltaik-Anlagen und Solaranlagen

Photovoltaik wird im Gegensatz zur Solarthermie durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 zielte schon auf einen jährlichen Zubau von 2,5 Gigawatt (GW) auf Solaranlagen. Dieses Ziel bleibt auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 bestehen.

Die Förderung von Solarenergie durch Photovoltaikanlagen wurde im Zuge der Reformierung einer neuen Basis zugrunde gelegt. Die Einspeisevergütung bleibt im Grundgedanken erhalten. Die Förderung für neue große Photovoltaik- Freiflächenanlagen und neue große Photovoltaikanlagen auf baulichen Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 750 Kilowatt wird zukünftig über Ausschreibungen vergeben. Die Ausschreibungsmenge für dieses Segment beträgt im Jahr 600 Megawatt (MW). Pro Jahr finden drei Ausschreibungen statt, diese werden von der Bundesnetzagentur durchgeführt.

Für alle anderen neuen kleinen und mittleren PV-Anlagen auf Gebäuden und sonstigen baulichen Anlagen oder Freiflächen die eine Leistung von 750 kW oder weniger besitzen, bekommen weiterhin eine gesetzlich festgelegte Förderung nach dem EEG 2017. Diese PV-Anlagen müssen daher nicht an den Ausschreibungen teilnehmen damit sie eine Förderung erhalten. In § 48 in Verbindung mit 49 EEG 2017 ist die Höhe der Förderung festgelegt.  Diese wird für den eingespeisten Strom gewährt. Der  Zubau der vorherigen Monate (atmender Deckel) entscheidet die Förderhöhe. Es sollen jährlich insgesamt kleinere und mittlere PV-Anlagen in einem Umfang von 1900 MW zugebaut werden.

Info: Neue Großanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 100 kWp werden von dem System der bisherigen Solarenergie Förderung jedoch vollständig ausgeschlossen.

Der erzeugte Strom muss vom Großanlagenbetreiber ab sofort selbst vermarket werden. Dazu ist es notwendig einen Direktvermarkter zwischenzuschalten. Als Ausgleich zur ursprünglichen Solaranlagen Förderung wird aktuell mit einer gleitende „Markprämie“ anstatt der bisherigen Einspeisevergütung gefördert.

Im Zuge der Neuregelung werden auch Abgaben fällig, sofern der selbst erzeugte Solarstrom aus einer Photovoltaikanlage selbst verbraucht wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind die klassischen Kleinanlagen – wie sie beispielsweise auf Ein- und Mehrfamilienhäuser gebaut werden – mit einer Nennleistung von bis zu 10 kWp.

Quelle:  Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2017)
§ 36g Besondere Ausschreibungsbestimmungen für Bürgerenergiegesellschaften. (www.gesetze-im-internet.de)

KfW Kredit für Solaranlagen

Neben der staatlich geförderten Einspeisevergütung bietet die KfW-Bankengruppe günstige Kredite für Photovoltaikanlagen sowie für Solarstromspeicher. Der relativ neu auf dem Markt angebotene Kredit für Speicheranlagen kann für die Neuanschaffung eines Speichers sowie für die Nachrüstung eines entsprechenden Speichermediums verwendet werden. Auch für die direkte Anschaffung einer Photovoltaikanlage kann der Kredit bei der KfW-Bankengruppe beantragt werden. Dank des attraktiven Tilgungszuschusses von bis zu 660 Euro pro kWp Nennleistung lassen sich die Anschaffungskosten eines Speichermediums für eine Photovoltaikanlage – je nach Größe – um einige tausend Euro senken.

Tipp: Zur Förderung 2019 für heizungsunterstützende Solarthermie-Anlagen gibt es bundesweit zwei verschiedene Formen der Solaranlagenförderung. Zum einen kann eine Solarthermie-Anlage über die KfW-Bankengruppe gefördert werden und zum anderen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro für Neubauten sowie bis zu 75.000 Euro im Falle einer Haussanierung werden von der KfW-Bankengruppe gewährt. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hingegen vergibt eine Mindestförderung von 2.000 Euro für thermische Solaranlagen, welche warmes Wasser aufbereiten und die Heizungsanlage unterstützen. Möglich ist diese Art der Förderung bis zu einer Kollektorfläche von 14 Quadratmetern. Anlagen mit einer Kollektorfläche zwischen 11 und 40 Quadratmetern werden mit weiteren 140 Euro pro angefangenen Quadratmeter Kollektorfläche gefördert.

Weitere Bonuszahlungen

Weiterhin können unterschiedliche Boni angefordert werden. Um diese Bonuszahlungen gewährt zu bekommen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wird beispielsweise ein Brennwertkessel zusätzlich zur eigentlichen Solaranlage verbaut kann der Kesseltauschbonus in Höhe von 500 Euro beantragt werden. Der Kesselkombinationsbonus in Höhe von weiteren 500 Euro wird beispielsweise gewährt, wenn eine Kombination mit einem Biomassekessel oder einer Wärmepumpe hergestellt und verbaut wird.

Der Effizienzbonus hingegen wird für Solaranlagen auf besonders energieeffizienten Gebäuden gewährt, während der Erweiterungsbonus für eine Erweiterung einer bereits bestehenden Solaranlage zusätzlich gewährt wird. Diese Förderung von Solaranlagen gilt jedoch nur für den Bereich der Solarthermie zur Heizungsunterstützung.

Solarenergie Förderung für Brauchwasser-Solarthermie-Anlagen

Die Solarenergie Förderung für Brauchwasser-Solarthermie-Anlagen 2019 hingegen beschränkt sich auf Solaranlagen, welche lediglich das Warmwasser aufbereiten, jedoch nicht zur Raumheizung dient. Die Kollektorfläche darf in diesem Fall lediglich 3 bis 10 Quadratmeter betragen. Die Basisförderung von 500 Euro wird von der Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vergeben. Beträgt die Fläche der Kollektoren zwischen 11 und 40 Quadratmetern wird eine zusätzliche Basisförderung in Höhe von 50 Euro pro Quadratmeter Bruttokollektorfläche gewährt.

Wird eine solche Anlage mit einer Biomasseheizung (Pelletheizung) oder gar einer Wärmepumpe kombiniert verbaut, kann der regenerative Kombinationsbonus in Höhe von 500 Euro gewährt werden.

Auch der Innovationsbonus in Höhe von 100 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche in Bestandsgebäuden sowie der Innovationsbonus in Höhe von 75 Euro pro Quadratmeter für Neubauten kann ebenso gewährt werden. Die Kollektorfläche sollte für die Gewährung des Innovationsbonus von 20 bis 100 Quadratmeter auf Wohngebäuden mit mindestens 3 Wohneinheiten reichen. Bei Nichtwohngebäuden wird eine minimale Kollektorfläche von 500 Quadratmetern zur Bezuschussung durch den Innovationsbonus benötigt.

Förderung von Photovoltaikanlagen und Solarstromanlagen

Laut der Branchenvereinigung Solar Cluster Baden-Württemberg 2016 werden die Renditeaussichten für Neuanlagen auch für das Jahr 2020 weiterhin als positiv bewertet. Während die Investitionskosten innerhalb der letzten Jahre stetig gesunken sind und weiterhin stetig fallen, stehen aktuell den geringeren Investitionskosten die höheren Einnahmen gegenüber. Mitunter sei es sogar lohnend – aufgrund des im Januar gestiegenen Strompreises – den mit der eigenen Anlage produzierten Strom selbst zu verbrauchen.

Um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen ist es natürlich wichtig, ausreichend gut im Vorfeld zu planen. Mit einer guten Planung und einem entsprechend hohen Eigenverbrauch sind aktuell Renditen von bis zu fünf Prozent möglich.

Der aktuelle Preisverfall benötigter Technik spielt potenziellen Betreibern, welche mit der Förderung von Photovoltaikanlagen und Solarstromanlagen planen, direkt in die Karten. Wirft man einen Blick zurück ins Jahr 2006 wären für eine schlüsselfertige Aufdachanlage mit einer Nennleistung von bis zu 10 kWp im Schnitt 5.000 Euro per kWp fällig geworden. Im Jahr 2014 hätte eine solche Anlage noch rund 1.640 Euro per kWp gekostet. Die derzeitigen Kosten belaufen sich auf circa 1.280 Euro per kWp und kleine 2 kWp Anlagen sind teurer und kosten etwa 1.550 Euro per kWp laut der Branchenvereinigung Solar Cluster Baden-Württemberg.

Die stetig steigenden Strompreise und die weiter sinkenden Kosten für die benötigte Technik erhöhen zudem die Profitabilität des Eigenverbrauchs. Der um circa 2% gestiegene Strompreis macht es regelrecht attraktiv den produzierten Solarstrom selbst zu verbrauchen. Hinzu kommt, dass die Förderung für die neu verbaute Hausdachanlage mit einer Nennleistung von bis zu 10 kWp im 1. Quartal 2016 mit 12,31 Cent pro Kilowattstunde (kWh) stabil geblieben ist. 2018 beträgt sie 12,20 Cent pro Kilowattstunde.

Die aktuelle Rendite einer privat betrieben Photovoltaikanlage wird nicht mehr allein durch die Einspeisevergütung generiert sondern durch den eigenen Verbrauch des produzierten Ökostroms.

Der Strom eines städtischen Energieversorgers ist mittlerweile rund doppelt so teuer wie der Strom aus einer Photovoltaikanlage. Um Renditen mit bis zu fünf Prozent einzufahren, sollten Betreiber von eigenen Photovoltaikanlagen den Eigenverbrauch auf das Möglichste erhöhen. Am besten gelingt dies wenn der Stromverbrauch im Haus auf den von der PV-Anlage gelieferten Strom abgestimmt wird.

Der Eigenverbrauch liegt in der Regel zwischen 25 bis 30 Prozent ohne zusätzliche Maßnahmen. Zusätzliche Maßnahmen um den Eigenverbrauch zu erhöhen sind:

  • Die Verlagerung des Stromverbrauchs in die Mittagsstunden – Spülmaschine, Waschmaschine, Staubsauger, Wäschetrockner laufen in diesem Fall dann idealerweise zwischen 11 und 15 Uhr
  • Die Ausrichtung der Module sollte nicht wie üblich nach Süden erfolgen, sondern nach Osten oder Westen – Der Ertrag reicht bis in die späten Abendstunden.
  • Speichermedien oder Batterien – Mittlerweile recht wirtschaftlich dank stetig fallender Preise und finanzieller Förderung

Siehe auch:

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