Nutzen Sie schon Ihren CO2 – Minderungsfahrplan?
Schadenkosten durch Dürre, Anpassungskosten für Deichbau und Vermeidungskosten durch den Kohleausstieg. Alles realistische Mehrbelastungen. Und wer soll das alles bezahlen?
Der Klimawandel schreitet voran und die ersten Auswirkungen spüren wir bereits. Wetterextreme wie Hitze, Kälte, schwere Gewitter, Dürre, Auftauen des Permafrostbodens und Verschiebung von Jahreszeiten sind die Folge.
Das Umweltbundesamt hat im Jahr 2018 die Folgekosten des Klimawandels hochgerechnet. Um die anfallenden Kosten für die Anpassung an den Klimawandel zu decken, müsste jede emittierte Tonne das CO2-Äquivalent von 180 €/ t CO2 kosten.
Noch einmal: wer soll das bezahlen?
Die EU hat zum Klimaschutz verstärkt Gesetze ausgerichtet, mit dem Ziel, Energieeffizienz zu steigern. Allein der Sektor Landwirtschaft soll bis 2030 gegenüber 2020 die CO2-Äquvalente um 22 Mio. Tonnen pro Jahr reduzieren.
Sie kennen vielleicht das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG), das am 01.01.2021 in Kraft getreten ist.
Die Auswirkungen der verabschiedeten Gesetze sehen Sie täglich an der Tankstelle oder auch auf Ihrer Stromabrechnung. Genau, die CO2-Steuer. Sie zahlen diese auf Benzin, Diesel, Erdgas, Erdöl).
- 2021 zahlen Sie 25 €/t CO2.
- Bis 2025 sind es bereits 55 €/t CO2
Das wird ganz schön teuer. Über Alternativen nachdenken und diese umsetzen ist hier das Ziel.
Dabei hilft Ihnen Ihr betriebsindividueller CO2–Minderungsfahrplan, der von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) bzw. dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) bis zu 80% gefördert wird.
Was bedeutet das für Sie?
Ihr Unternehmen wird einmal energetisch komplett durchleuchtet. Dabei wird herausgearbeitet, wo Sie Einsparpotentiale haben oder durch Veränderung Energie sparen und den CO2 – Ausstoß reduzieren können.
Was gehört noch zum Fördergegenstand?
(Nach BLE – Regenerative Eigen-Energieerzeugung und Abwärmenutzung)
Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug regenerativer Energien sowie Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf, insbesondere
- Photovoltaikanlagen,
- Solarkollektoren,
- Wärmepumpen, sofern sie überwiegend erneuerbare Energiequellen nutzen
- Geothermie
- Kleinwindanlagen
Wie hoch ist die Förderung?
- Bis zu 40% des Investments
- Bis zu 800 € pro t/ CO2 pro Jahr
- Bis zu 500.000 € für alle Investitionen dieser Richtlinie
Kostenlose Dachsanierung gegen Dachnutzung
Sie wissen, wie viel Geld Sie im Moment für Energie ausgeben. Wir zeigen Ihnen, wo Sie zu viel zahlen und wie Sie die Kosten richtig reduzieren können
Sparen Sie Geld und steigern Sie ihr Image mit Ihrem individuellen CO2-Minderungsfahrplan.
Wie John D. Rockefeller bereits sagte: „Es ist besser, einen Tag im Monat über sein Geld nachzudenken, als einen ganzen Monat dafür zu arbeiten.“
Lassen Sie uns gemeinsam nachdenken. Wir freuen uns darauf!
Anmerkung: Solaranlagen ABC leitet ihre Anfrage direkt zu den Experten weiter. Wenn sie das Thema interessiert, füllen sie einfach das Kontaktformular aus.
Was bedeutet “Erstrangige Dienstbarkeit”?
Die Eintragung einer Dienstbarkeit im Grundbuch des Grundeigentümers sichert dem Mieter/Pächter/Betreiber das Nutzungsrecht am Dach über die vertraglich vereinbarte Laufzeit und zwar unabhängig vom Eigentümer des Daches zu.