Steuervorteile einer PV-Anlage

Bauer mit Steuervorteilen bei einer Solaranlage
Photovoltaik und Landwirtschaft/ ©minervastock/depositphotos.com

Mit grüner Energie Steuern sparen

Die globale Erderwärmung wird durch Treibhausgase vorangetrieben. Grundsätzlich hat der Treibhauseffekt eine schützende Funktion, damit die Erde nicht zu einer kargen Eiswüste wird. Dieser umhüllt die Erde und sorgt dafür, dass zwar Sonnenstrahlen passieren können, hindert diese aber daran, wieder zu entweichen. Auf diese Weise erwärmt sich die Erde. Das ist ein natürlicher Prozess. Durch menschliches Handeln wurden diese Gase aber erheblich gesteigert. Besonders gefährlich sind die Gase Kohlenstoffmonoxid und Methan. Kohlenstoffmonoxid wird erzeugt, um Energie zu gewinnen und unseren Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Diese tragen in nicht unerheblichen Maßen dazu bei, dass die Erdtemperatur stetig steigt. Extreme Wettergeschehnisse wie Stürme, Dürren, Überschwemmungen und Hitzewellen sind die Folge. Viele Bürger sind sich der steigenden Verantwortung bewusst und investieren immer mehr in erneuerbare Energien. Eine eigene PV-Anlage wirkt sich nicht nur positiv auf das Klima aus, sondern bringt auch steuerliche Vorteile mit sich.

Verbraucher haben heute ein gesteigertes Umweltbewusstsein. In der Folge werden fossile Brennstoffe wie Kohlenstoffmonoxid immer mehr verdrängt und durch erneuerbare Energien wie Windenergie oder Solarenergie ersetzt. So konnte die Nutzung von erneuerbaren Energien in den vergangenen Jahren einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Im Jahr 2020 konnten bereits 227 Millionen Tonnen CO2-Emissionen durch erneuerbare Energien eingespart werden.

Die Photovoltaik-Anlage – Grundlagen

Besitzer von Photovoltaik-Anlage, die die gewonnene Energie nicht ausschließlich für private Zwecke nutzen, sondern einen Anteil von mindestens 10 % in das öffentliche Netz überführen, gelten aus der Sicht des Finanzamtes als Unternehmer. In diesem Fall müssen die Besitzer der Anlage steuerliche Pflichten beachten, die für andere Privatleute nicht von Belang sind. Aber nicht nur steuerliche Pflichten werden eingegangen, sondern auch steuerliche Vorteile können in Anspruch genommen werden.

Die Umsatzsteuer einer Photovoltaik Anlage

Die Umsatzsteuer fällt auf alle Konsumausgaben an und kann je nach Ware oder Dienstleistung unterschiedlich hoch anfallen. Nimmt ein Selbstständiger die Kleinunternehmerregelung in Anspruch, ist er von der Umsatzsteuer befreit. Auch für die Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage müssen 19 % Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden. Da eine Solaranlage mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, sind auch die Stromeinnahmen mit 19 % Umsatzsteuer zu versteuern.

Zu Beginn kann sich der Besitzer der Anlage überlegen, ob die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt oder die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführt. Wer sich allerdings zu Beginn nicht rechtzeitig mit dem Finanzamt in Verbindung setzt, fällt automatisch in die Kleinunternehmerregelung. Durch die Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung sind Besitzer auch nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Das bedeutet: Sie können sich die gezahlte Umsatzsteuer, die bei der Anschaffung einer solchen Anlage anfällt und die Umsatzsteuer, die für die Unterhaltskosten aufzubringen sind, nicht vom Finanzamt wieder auszahlen lassen. Aus diesem Grund ist die normale Besteuerung oft wesentlich attraktiver. Entscheiden sich Besitzer zusätzlich zur Anlage auch für einen Stromspeicher, kann auch die Umsatzsteuer zurückgeholt werden, die für die Anschaffung eines Stromspeichers anfällt. Das gilt aber nur dann, wenn der Stromspeicher gleich mitinstalliert wird.

Bei einer nachträglichen Aufrüstung profitieren Besitzer nicht von diesem Vorteil. Erst nach einer Karenzzeit von 5 Jahren ist ein Wechsel möglich.

Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass sich Besitzer die Vorsteuer auszahlen lassen, die mit der Anschaffung der Anlage verbunden sind und nachher in die wesentlich bequemere Kleinunternehmerregelung fallen.

Betriebsausgaben der Photovoltaik Anlage

Wird eine eigene Photovoltaik Anlage erworben, entstehen zusätzliche Kosten. So muss am Beginn eine ausführliche Beratung in Anspruch genommen und es fallen Renovierungskosten an. Handwerker übernehmen die Installation der Anlage, wodurch Renovierungskosten und Fahrtkosten anfallen. Jegliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Photovoltaik Anlage in Verbindung stehen, können als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Investitionskostenabzugsbetrag (IAB)

Durch den Investitionskostenabzugsbetrag (IAB) ist es möglich, dass schon 4 Jahre vor der Installation der Photovoltaik Anlage 50 Prozent der Nettokosten steuerlich abgesetzt werden können. In diese Berechnung können Verluste eingerechnet werden, die durch die geplante Installation der Photovoltaik-Anlage entstehen. Das betrifft zum einen die Anschaffungskosten selber, aber auch Kosten, die in Zusammenhang mit der Anlage stehen (Berechnungen).

Eine Photovoltaik-Anlage senkt die Einkommenssteuer

Ist die Photovoltaik-Anlage mit einer Gewinnsteigerung verbunden, muss dieses in der Steuererklärung angegeben werden. Sogar eine Gewerbesteuer kann anfallen, wenn dieser Gewinn mehr als 24.500 Euro pro Jahr beträgt.

Die Anschaffungskosten, die mit einer Photovoltaik Anlage verbunden sind, können durch Abschreibungen steuerlich berücksichtigt werden. Dabei werden die Anschaffungskosten auf die jeweilige Nutzungsdauer anteilsmäßig verrechnet. Zur Verfügung stehen die lineare Abschreibung und die Sonderabschreibung. Bei der linearen Abschreibung wird die Anlage gleichmäßig über eine maximale Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben. Bei der Sonderabschreibung können neben der linearen Abschreibung zusätzlich 20 Prozent der Anschaffungskosten in dem Jahr, in dem die Anlage angeschafft wird, sowie in den folgenden vier Jahren geltend gemacht werden. Wird allerdings diese Sonderabschreibung in Anspruch genommen, muss die lineare Abschreibung noch einmal durchkalkuliert werden. Damit soll sichergestellt werden, dass der Höchstanteil von 100 Prozent nicht überschritten wird.

Außerdem können Unterhaltungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Zu diesen Unterhaltskosten zählen Montag- und Wartungskosten, Kreditzinsen für die Anschaffung der Anlage, die Stromzählermiete und die Photovoltaik-Versicherung.

Eine Photovoltaik-Anlage senkt die Grunderwerbssteuer

Wird eine Immobilie erworben, die mit einer Anlage ausgestattet ist, sind zwei Varianten möglich: Befindet sich die Solaranlage auf dem Dach, ist auch keine Grunderwerbssteuer zu zahlen. Anders ist der Fall, wenn sich die Anlage im Dach befindet. In diesem Fall zählt die Anlage zum Dach und unterliegt damit auch der Grunderwerbssteuer. Wird die Immobilie nicht selber genutzt, sondern vermietet, können diese Kosten wiederum als Kaufnebenerwerbskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Wollen Besitzer einer Anlage noch mehr für den Umweltschutz tun, indem sie sich ein Elektroauto anschaffen, können sie ihr Elektroauto über die eigene Anlage aufladen. Das ist deutlich günstiger als an öffentlichen Ladestationen.

Fazit:

Das steigende Umweltbewusstsein der Bevölkerung trägt dazu bei, dass die Investition in erneuerbare Energien sich immer größerer Beliebtheit erfreut. Auch die Anschaffung einer Photovoltaik Anlage reduziert die CO2-Emissionen nachhaltig. Die Anschaffung einer solchen Anlage ist nicht nur mit einem Beitrag zum Umweltschutz verbunden, sondern Besitzer profitieren von einer Reihe an steuerlichen Begünstigungen und sogar Gewinne können erzielt werden. Da die Anlage an das öffentliche Netz gekoppelt ist und Gewinne erzielt werden können, gelten Besitzer einer solchen Anlage automatisch als Unternehmer, wenn mindestens 10 % in das öffentliche Netz eingespeist werden. Zu den wesentlichen steuerlichen Begünstigungen zählen die Umsatzsteuer, die Einkommenssteuer und die Grunderwerbssteuer. Die Solarenergie kann auch dazu benutzt werden, das eigene Elektroauto aufzuladen, was wesentlich günstiger ist, als öffentliche Ladestationen in Anspruch zu nehmen.

Siehe auch: Photovoltaikanlage kaufen – Hohe steuerliche Anreize

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